Die Auseinandersetzung mit dramatischen Stoffen (Bühnenwerken: Schauspiel,
Musikdramatik) findet im Unterricht an Schulen statt (etwa Hessen: Wahlfach
bzw. Wahlpflichtfach Darstellendes Spiel / Theater; Baden-Württemberg:
Literatur). Aufführungen urheberrechtlich geschützter Werke, die das gesetzlich erlaubte Maß von bis zu 15 Prozent des Gesamtwerkes überschreiten und sich als öffentliche Wiedergabe darstellen, sind ausschließlich vom Rechteinhaber / von der Rechteinhaberin zu genehmigen und zu lizenzieren. Weitere Nutzungen (insbesondere das Einstellen der
Theaterproduktion im Internet) müssen vom Rechteinhaber / von der Rechteinhaberin ausdrücklich genehmigt
werden. Diese über den Unterricht hinaus gehenden Nutzungen sind regelmäßig
vergütungspflichtig. Das Hessische Kultusministerium und das Baden-Württembergische
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport haben in Zusammenarbeit mit dem
Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage jeweils ein Papier erarbeitet, das
Schulen ermöglicht, bereits vor der Realisierung eines Theaterprojekts zu erkennen,
ob vergütungspflichtige Rechte eingeholt werden müssen.
Leitfaden Urheberrecht für die Kulturelle Praxis in Schulen in Hessen
Handreichung zu Schultheaterauffuehrungen in Baden Württemberg
Auszug Urheberrechtsgesetz (Öffentliche Wiedergabe / Schulveranstaltungen)
Auszug Urheberrechtsgesetz (Aufführungsrecht)