Kroetz, Franz Xaver
Geisterbahn
Sprechtheater
Schauspiel
Besetzung:
2D,
4H
(6 Darst.)
Bstnr/Signatur: 4046
In TTX seit: 29.09.2017
Stück in drei Akten, (Fortsetzung von Stallerhof), Vertriebsrechte für die ostdeutschen Bundesländer
Beppi beschäftigt sich hingebungsvoll mit ihrem sechs Monate alten Georg. Sie ist selbstbewusster und sprachgewandter geworden. Sepp besucht gelegentlich Beppi und sein Kind, an denen er sehr hängt. Staller und Stallerin übernehmen nicht die Vormundschaft über das Kind ihrer minderjährigen Tochter – aus Angst, noch mehr ins Gerede der Leute zu kommen, und in der „wissenschaftlichen“ Überzeugung, dass aus dem Kind bei diesen Eltern kein „ordentlicher Mensch“ werden kann. Die Normen ihrer archaisch-dörflichen Umwelt verdrängen die Zuneigung zu ihrem Enkel. Sie wollen Georg in ein Heim geben. Da Beppi mit Selbstmord droht, lassen sie das Mädchen mit ihrem Kind zu Sepp in die Stadt ziehen.
Dort leben sie in Sepps Untermieterzimmer und verdienen ihren Lebensunterhalt mit Heimarbeit. Beppis und Sepps Beziehung hat sich gefestigt, so dass sie sich und dem Kind ein Gefühl der Geborgenheit geben können. Beppi entwickelt Aktivität und Verantwortungsbewusstsein, um für das Kind und den inzwischen schwer erkrankten Sepp zu sorgen. Ihre Eltern suchen allmählich den Kontakt und beginnen die Situation zu akzeptieren. Als Sepp im Krankenhaus stirbt, erscheinen sie nicht zum Armenbegräbnis.
Die Eltern beschließen nun, Beppi wieder nach Hause zu holen und das Kind aus Rücksicht auf die Nachbarn wenigstes vorübergehend in ein Heim zu geben. Nachdem Beppi einen Einweisungsbescheid vom Fürsorgeamt bekommen hat, erstickt sie ihr Kind ohne genau zu wissen, was sie tut, und bringt es in einer Schachtel in die Geisterbahn am Rummelplatz. Die Eltern besuchen Beppi im Gefängnis.
UA November 1975, Wien
Beppi beschäftigt sich hingebungsvoll mit ihrem sechs Monate alten Georg. Sie ist selbstbewusster und sprachgewandter geworden. Sepp besucht gelegentlich Beppi und sein Kind, an denen er sehr hängt. Staller und Stallerin übernehmen nicht die Vormundschaft über das Kind ihrer minderjährigen Tochter – aus Angst, noch mehr ins Gerede der Leute zu kommen, und in der „wissenschaftlichen“ Überzeugung, dass aus dem Kind bei diesen Eltern kein „ordentlicher Mensch“ werden kann. Die Normen ihrer archaisch-dörflichen Umwelt verdrängen die Zuneigung zu ihrem Enkel. Sie wollen Georg in ein Heim geben. Da Beppi mit Selbstmord droht, lassen sie das Mädchen mit ihrem Kind zu Sepp in die Stadt ziehen.
Dort leben sie in Sepps Untermieterzimmer und verdienen ihren Lebensunterhalt mit Heimarbeit. Beppis und Sepps Beziehung hat sich gefestigt, so dass sie sich und dem Kind ein Gefühl der Geborgenheit geben können. Beppi entwickelt Aktivität und Verantwortungsbewusstsein, um für das Kind und den inzwischen schwer erkrankten Sepp zu sorgen. Ihre Eltern suchen allmählich den Kontakt und beginnen die Situation zu akzeptieren. Als Sepp im Krankenhaus stirbt, erscheinen sie nicht zum Armenbegräbnis.
Die Eltern beschließen nun, Beppi wieder nach Hause zu holen und das Kind aus Rücksicht auf die Nachbarn wenigstes vorübergehend in ein Heim zu geben. Nachdem Beppi einen Einweisungsbescheid vom Fürsorgeamt bekommen hat, erstickt sie ihr Kind ohne genau zu wissen, was sie tut, und bringt es in einer Schachtel in die Geisterbahn am Rummelplatz. Die Eltern besuchen Beppi im Gefängnis.
UA November 1975, Wien
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