VDB



Name
Passwort

Neu Registrieren


§§ 3 und 4 Absatz 1 und 2 der Satzung des Verbandes

§ 3
MITGLIEDSCHAFT

Mitglied kann jeder Verlag werden, der sich mit dem Schwerpunkt seiner Geschäftstätigkeit oder mit einer eigens hierfür eingerichteten Abteilung nachhaltig mit der Verwertung dramatischer Werke jeder Art, insbesondere für Bühne, Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), Film, Multimedia-Produktionen und andere analoge und digitale Medienprodukte befasst und seinen Sitz oder eine Niederlassung im deutschen Sprachraum hat. Die Mitgliedschaft wird für die einzelne Firma erworben. Steht die Firma des Mitgliedsverlages in wirtschaftlichem oder personellem Zusammenhang mit anderen rechtlich selbständigen Verlagen gleichartiger Geschäftstätigkeit, sollen diese auf Antrag ebenfalls Mitglied des Verbandes werden.

§ 4
AUFNAHME, AUSTRITT UND AUSSCHLUSS

Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen an die Geschäftsführung gerichteten Antrag voraus. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
Wird der Antrag abgelehnt, hat der Antragsteller das Recht, die nächste ordentliche Mitgliederversammlung über seine Aufnahme entscheiden zu lassen.